Vaterverbot Schweiz
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Vaterverbot
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09.07.2014 14:03

Die Relativität des Unterhaltsrechts

Die Praxis zeigt es: Das neue Unterhaltsrecht ist umstritten. Die Meinungen gehen stark auseinander. Jeder ist der Auffassung, dass sein Beitrag im Interesse des Kindes der Wahrheit entspricht. Wie ist das möglich, dass jeder mit seiner Auffassung Recht hat und es dennoch solche Meinungsdifferenzen gibt?

 

Die Relativität des Unterhaltsrechts

Eine Mutter leidet unter finanziellem Druck und wiederkehrenden Kopfschmerzen.

Der Arzt behandelt sie wegen der Schmerzen (äussere Ebene),
der Psychologe diagnostiziert seelische Überlastung (innere Ebene),
der Fitnesstrainer rät zu mehr Dehnübungen (äussere Ebene),
der theosophische Freund redet von vorgeburtlichen Umständen und
der Schamane sieht die Stagnation im Lebensfluss und rät zu einer unabhängigen sozialen Integration (Weisheit).

Nach der schweizerischen Statistik können in einer intakten Familie beide Elternteile arbeiten (Realität),
laut einem Urteil des Bundesgerichts müssen dazu im Gegensatz aber getrennt lebende / geschiedene Mütter bis zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes nicht mehr arbeiten (und der Vater bezahlt),
das Arbeitslosenamt ist ratlos angesichts des längeren Fernbleibens der Mütter vom Arbeitsmarkt,
der Steuerzahler sieht sich als zahlender Knecht und muss die endlosen Verfahren zerstrittener Eltern finanzieren.

Nach dem Willen der Justiz sollen Väter im Interesse des Kindes mehr bezahlen (Aspekt Kindswohl),
der Schamane lässt die Runen fallen – er spricht von Selbstentfremdung des Volkes – und
der sich geschröpft fühlende Vater bezeichnet die Mutter schliesslich als eine Sozialausbeuterin und verlangt von ihr die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit.

So fällt jeder ein Urteil aus seiner Perspektive. Jeder hat das Recht auf seine Perspektive und hält sie für die Wahrheit. Jeder will die Wahrheit so sehen, wie er sie sieht und sehen will, und er projiziert seine Vorstellung auf den anderen. Somit hat jedoch keiner Recht, da sich die Wahrheit jedem Einzelnen anders präsentiert.

Eine Veränderung tritt erst dann ein, wenn man / frau sich dessen bewusst wird, dass die eigene Wahrheit nicht der des Anderen entspricht. Erst dann finden wir eine Lösung beim Unterhaltsrecht. Und zwar eine Lösung für unsere Kinder, damit sie mit Liebe aufwachsen können.

 




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Kommentare

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Kommentar von Terrix 03.12.2014 - 11:48:36
Guten Tag S.Bath Sie haben die aktuelle Situation auf den Punkt gebracht. Wer soll aber unsere 207 Leute in der Regierung , die von uns Steuerzahlern horren entlöhnt werden, dazu bringen, endlich Vernunft walten zulassen in der Festlegung vernünftiger Gesetze im Familien- und Sorgerecht. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten 58 Jahren seit ich auf dieser Welt bin, seitens unsere 207 Weisen in Bern irgendetwas vernünftiges im Bezug auf das Familien- und Sorgerecht beschlossen wurde. Nun im Jahre 2014 sind wir irgendwie immer noch gleichweit wie zur Zeit der "Verdingkinder". Eigene Kinder werden uns (Vätern) entzogen und für unbestimmte Zeit in Heime gesteckt, Besuchsrechte werden eingeschränkt oder ganz entzogen ...........! Deshalb, glaube ich persönlich, daran wird sich auch in absehbarer Zukunft kaum etwas ändern, weil unsere klugen Politiker Lichtjahre entfernt von der schweizerischen Alltagsrealität leben und dadurch weiter in Ihrem Dornröschenschlaf verharren. Ich kann heute jedem jungen Mann in der Schweiz empfehlen: Lebe nie mit einer Frau im gleichen Haushalt, und vor Allem: mache keine Kinder..!



Kommentar von S.Bath 28.09.2014 - 17:22:32
Ich bin mit diesem Artikel überhaupt nicht einverstanden. Mit Relativierungen muss man sehr aufpassen. Ebenso mit der Feststellung die Wahrheit sei von der persönlichen Sichtweise abhängig. Es gibt Menschenrechte, Grundrechte, Rechte, und persönliche Auffassungen (Meinungsfreiheit). In dieser Reihenfolge. Es bring doch nix z.B. die Geschwindigkeitsübertretung eines Rasers im Vergleich zur Geschwindigkeit von Rennen zu relativieren. Es gelten die Limiten. Punkt. Ebenso haben Kinder und Väter Rechte. Vor allem Grundrechte und Menschenrechte. Diese werden auf das Gröbste missachtet. Von Gerichten, von Frauen und nicht zuletzt vom Staat selber. Eine Veränderungen tritt nicht ein, wenn betroffene Männer auf den verbreiteten Unsinn eingehen, sondern wenn sie ihn ablehnen, dagegen vor gehen und vor allem wenn der Staat aufhört den Frauen (zumeist) eine geladene Waffe in die Hand zu geben und deren Benutzung straflos stellt. Worauf ich Bezug nehme sind folgende Fakten: Staat und Gerichte agieren willkürlich wie in einer Bananenrepublik: - Frauen müssen beim Sozialamt nach wenigen Jahren arbeiten, sobald die Kinder in Kindergarten und Schule gehen. Gibt es einen Exmann oder Vater der zahlen kann, darf Frau mit jedem Kinde 11 Jahre zu seinen Lasten pausieren. Willkürfaktor 100% - Frauen erhalten vom Vater Gelder bis zur X-fachen Höhe der Sozialhilfesätze während sie dem Vater ungestraft sein Kind vorenthalten dürfen und er bei 100% Arbeit auf dem Existenzminimum lebt und sie nicht arbeiten muss. Willkürfaktor 100% - Frauen können dem Vater die Kinder straflos entziehen. Was praktisch einer Kindesentführung gleich zu setzen ist. Während Väter kriminalisiert werden, wenn sie in logische Konsequenz Zahlungen einstellen, oder krankheitshalber dazu nicht mehr in der Lage sind. Es wird dann einfach willkürlich ein fiktives Gehalt festgelegt. (Bitte den Kindern ist es egal ob der Staat über die Sozialhilfe sie und eine kriminelle Mutter finanziert, oder Vater. Es reicht meist eh nicht für 2 Haushalte über Existenzminimum) - Frauen müssen (natürlich) nicht oder weniger arbeiten wenn sie ihre Kinder betreuen. Väter dagegen 100%. Selbst dann wenn sie die Kinder mehr betreuen als 2 Tage in 2 Wochen. So geschehen gerade bei mir. Willkürfaktor 100% - Frauen dürfen mit einem neuen Partner zusammen leben und trotzdem auf die 2 Jahre Wartefrist vor Scheidung bestehen und danach durch Prozessiererei die Scheidung weiter hinaus zögern, während dem Vater dadurch sein Menschenrecht auf Partnerschaft und Familie vorenthalten wird, wenn seine neue Freundin von ausserhalb der EU kommt. Willkürfaktor 100% - Kinder werden selbst kranken Müttern belassen. Das Sorgerecht bekommt ein Vater erst, wenn die Kinder in so grosser Gefahr sind, dass es ein Blinder sieht und dann endlich auch ein Gericht. - Mütter bekommen Exehegattenalimente obwohl sie arbeiten könnten, teilweise sogar zulasten einer neuen Partnerin des Vaters. Auf diesem Weg wird a dem Vater sein Menschenrecht auf Partnerschaft erschwert (welche Frau ist schon glücklich wenn der potenzielle Partner noch nicht mal sein Existenzminimum behalten darf, sobald sie mit ihm zusammen zieht?) und b zu Alimentenzahlungen erpresst, die der Bezahlung einer Dienstleistung entspricht - der Betreuung seiner Kinder - die er selber leisten will und um die er nicht gebeten hat... - Es gäbe noch mehr solcher Punkte, aber ich belasse es einmal bei diesen. Ändern wird sich erst dann etwas, wenn die Spiesse gleich lang sind. Dass heisst wenn BEIDE Eltern von vor herein nicht nur das gemeinsame Sorgerecht erhalten (was bis auf die ganz grossen Entscheidungen eh eine Farce ist und nichts bringt) sondern auch die gemeinsame Obhut. Erst dann werden nicht nur vernünftige Mütter sondern auch nach meiner Auffassung kriminellen Mütter (Kindesentführung und Erpressung sind schwere Straftaten wenn es nicht Väter betrifft) von vorn herein zur Kooperation gezwungen. Mediation sollte zwingen vorgeschrieben werden, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Nachfolgend kann dann dem Elternteil der sich einer Einigung widersetzt mit dem Entzug seiner Rechte gedroht werden. Bei dieser Voraussetzung ist jedem Elternteil klar, dass Erpressungen und Kindesentzug sofort negative Konsequenzen für ihn haben. Momentan ist es so, dass Mütter wissen, dass sie straflos den Vater erpressen können, dass sie straflos die Kinder entführen dürfen und weiter Geld erhalten, obwohl es ihre ganz freie Entscheidung ist, eine kriminelle alleinerziehende Mutter zu sein und Vater und Kinder zu entfremden. Ich denke dass sich unter diesen genannten Voraussetzungen auch mehr Väter engagieren werden, da sie nicht mehr der Willkür der Mütter und Gerichte ausgeliefert sind und aktive Väter sein dürfen und nicht nur Besuchsonkel. Ach ja: Unterhalt hat nichts mit Liebe zu tun. Diese ganzen Ungerechtigkeiten und die ganze Willkür gegen Väter und Kinder widerspricht in letzten Konsequenz massiv dem Kindeswohl. Das ist genau das Gegenteil von dem was immer behauptet wird. In diesen Fällen ist der Begriff Kindeswohl ein verlogener Begriff mit dem Vätern ein schlechtes Gewissen gemacht wird, mit dem sie erpresst werden mit dem Mütter, Staat und Gerichte ihre Grund- und Menschenrechtsverletzungen versuchen zu rechtfertigen. Vernünftige Menschen brauchen keine Gesetze um sich zum Wohl der Kinder zu einigen. Die unvernünftigen brauchen Gleicheit vor dem Gesetz und Anreize vernünfig statt unvernünftig zu handeln.