Bundesgerichtsentscheid 5a_923_2014 bestätigt die Hilflosigkeit der KESB
Die KESB preist sich in ihren Webseiten für individuelle und massgeschneiderte [Weiterlesen]
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Die Relativität des Unterhaltsrechts
Die Praxis zeigt es: Das neue Unterhaltsrecht ist umstritten. Die [Weiterlesen]
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Wechselmodell - Alternierende Obhut
Alternierende Obhut, Doppeleresidenz oder Wechselmodell - verschiedene [Weiterlesen]
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Unterhaltsrecht - Unwürdiger Angriff auf Väter
Das Parlament sieht vor, dass Väter in Zukunft bis ins Pensionsalter [Weiterlesen]
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Mehr Spass mit Vätern
Kinder haben mit ihren Vätern mehr Spass [Weiterlesen] |
SchickEnKaktus:
Der Speakers’ Corner im Familien- und Gleichstellungsrecht Die Schweizer Bürger haben das Recht auf eine Familie und auf Gleichberechtigung - Art. 8 und 14 EMRK Das schreibt die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Die Rechtspraxis gestaltet sich jedoch vielfach nach dem Motto: „Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.“ Gerade im Familienrecht werden auch sachliche Anträge und Beschwerden zahlloser Eltern und Organisationen mit fragwürdigen Begründungen abgeschmettert – oder gar nicht erst beantwortet. So entstehen Hilflosigkeit, Ohnmacht und Not. Damit wurde SchickEnKaktus – der Speakers’ Corner (www.schickenkaktus.ch) im Familien und Gleichstellungsrecht, ins Leben gerufen. Den Menschen in der Schweiz bietet diese Plattform die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu teilen – seien es positive oder negative. Wir untersuchen, wo Behörden an ihre Grenzen stossen, die Kommunikationskanäle weiter ausgebaut werden können und dringend Handlungsbedarf für Politik und Behörden besteht. Die Stellungnahme von Behörden und Amtsträgern zu den Beiträgen könnte eine neue Kommunikationsebene im öffentlichen Dialog fördern. Die Probleme sollen offen angesprochen und gemeinsam angegangen werden. Die auf der Plattform formulierten Wünsche der Bevölkerung können Gedankengänge auslösen und dazu beitragen neue Perspektiven zu schaffen. Davon werden unsere Kinder profitieren. | |||||||||
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Vermisse Dich Das Kontakportal für Kind- und Elternteil Bereits zwei Vermissten-Bücher wurden an das Bundeshaus übergeben! SchickEnStei endete mit dem Erfolg, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz eingeführt wird. Ein Erfolg für Mütter, Väter und Kinder! Bis das gemeinsame Sorgerecht umgesetzt wird, werden jedoch noch tausende Kinder in der CH und der EU ihre Elternteile durch Kontaktabbrüche und Besuchsschranken aus den Augen verlieren. In Zusammenarbeit mit diversen internationalen Organisationen versuchen wir den Kontaktaufbau zwischen Kind- und Elternteil wieder zu ermöglichen. Dazu ist ein neues, einmaliges und länderunabhängiges Portal geschaffen worden. VermisseDich - ein Kontaktportal für Kind und Elternteil. Damit kann ein Elternteil oder das Kind selbst eine Botschaft für die vermisste Person hinterlassen mit der Möglichkeit, dass der Betroffene gefunden werden kann und ihm die Kontaktaufnahme ermöglicht wird: Für Ihr Mitwirken bedanken wir uns herzlich im Namen unserer Organisationen. Wir hoffen damit einen weiteren Schritt machen zu können, damit die UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 9 (Kinder haben ein Recht darauf ihre Eltern zu kennen und bei ihnen zu leben) nachhaltiger umgesetzt wird.
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SchickenStei
Wir bauen den Weg für die baldige Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Senden Sie dazu weitere Pflastersteine zur Unterstützung. Die Schweizer Bürger haben das Recht auf eine Familie und auf Gleichberechtigung - Art. 8 und 14 EMRK "Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen …" UNO-Kinderrechtekonvention Art. 9 Abs 3 "Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr." ZGB Art. 2731, Abs 1 "Der Vater und die Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt …" ZGB Art. 2741 Abs 1 In rund 80% aller Fälle werden die Kinder alleine den Müttern zugesprochen. Aufgrund dieser Tatsache sind die Sorgerechts- und Besuchsrechtsfrage häufig der zentrale Streitpunkt zwischen getrennten Eltern. Wir setzen uns dafür ein, dass Eltern gegenüber ihren Kinder gemeinsam in der Verantwortung bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es Gesetze, die auf dem Grundrecht der Gleichberechtigung beruhen, kompetente Behörden, die bei der Umsetzung nicht nur hilflos daneben stehen und Gerichte, die zu Gunsten der Kinder entscheiden. Seit Dezember 2010 liegt eine beschlussfähige Teilrevision des ZGB vor. Kurz vor dem Ziel hat Frau Bundesrätin Sommaruga entschieden, die gemeinsame elterliche Sorge neu zu betrachten und die Unterhaltsfrage in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Wir stehen dieser Idee nicht grundsätzlich negativ gegenüber, aber wir möchten ins Gespräch einbezogen werden und nicht nochmals 40 Jahre auf die lange Bank geschoben werden. Der Pflasterstein, ein starkes Symbol für den Widerstand, scheint uns das angemessenes Mittel zu sein, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Regierung aufzurütteln. Wir fordern, dass die Gerichte die elementaren Rechte der Kinder endlich umsetzen, dass die gemeinsame elterliche Sorge sofort in Kraft tritt und dass die Behörden von Grund auf neu organisiert werden. Da wir eine gewaltfreie, friedliche Gemeinschaft sind und Steine nicht wie früher werfen, schicken wir sie mit der Post ins Bundeshaus. Sie können sich unserer Aktion anschliessen und Frau Bundesrätin Sommaruga ebenfalls einen Stein schicken. Dies können Sie anonym oder öffentlich tun. Sie können einen standardisierten Brief verwenden oder eine persönliche Mitteilung an den Bundesrat übermitteln. Die Aktion ist kostenlos. Wenn Sie sich mit den Versandkosten von zwanzig Franken beteiligen oder eine Spende machen wollen, sind wir Ihnen doppelt dankbar. | |||||||||
Weitere Weiterführende Webseiten |
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www.vaterrechte.ch Vaterrechte Schweiz stellt Gesetzestexte und Urteile zur Verfügung als Nachschlagewerk. Entdecken Sie hier Ihre Rechte. |
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www.wechselmodell.ch / www.alternierendeobhut.ch / www.betreuungsmodelle.ch Das Wechselmodell (DE / auch genannt als Doppelresidenzmodell), oder im gleichen Sinn die alternierende Obhut (CH), beschreibt die Aufenthaltsmodalitäten eines Kindes bei den Eltern. Von einer alternierenden Obhut wird dann gesprochen, wenn die Kinder zu gleichen Teilen abwechselnd - mindestend jedoch bei 30% bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut wird. Die alternierende Obhut kommt immer mehr in Frage. Die Statistik weist eine Scheidungs Quote von nahezu 50% aus. Es bedarf um Lösungen, damit das Interesse des Kindes Best möglichst gewährleistet werden kann. Bei der alternierende Obhut, werden die Eltern auf paritätische (auf gleicher Augenhöhe) betrachtet - gleichermassen wie das Kind zu den Eltern. Nach neuster wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt sich das Kind in einem Wechselmodell, wie in einer intakten Familie. |
FACING THE CRISIS OF THE FAMILY IN THE NAME OF THE CHILDREN:
FIRST COMPARATIVE SURVEY ON CHILDREN CUSTODY IN EUROPE |
Haben Sie gewusst?Dass Elternkonflikt den Kindern nachhaltig massiv schaden zufügt? Studien aus den USA belegen, dass Kinder, die einer psychischen Misshandlungen ausgesetzt waren, öfter soziale Phobien oder Suchtverhalten entwickeln und stärker suizidgefährdet sind. Ganz abgesehen vom Leidensdruck der Eltern, die sich wegen hartnäckiger Scheidungskriege oft selbst in einer verzweifelten Lage wiederfinden (vgl. auch HIER). |
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