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Eintrag vom 16.02.2013
Was kostet ein Besuchsrecht
Kommt ein Kind zur Welt, so ist es für jeden klar, die Mutter darf vom ersten Tag an, ohne ein Gerichtsverfahren, ohne ein Gutachten ihr Kind Tag und Nacht betreuen. Auch Vätern wird dies zugestanden, sofern sie mit der Mutter zusammen leben oder es sich um Fremde, ihnen anvertraute Kinder handelt.
Kommt es jedoch zur Trennung der Eltern und spricht sich die Mutter gegen ein Umgangsrecht des Vaters aus, aus welchen Gründen auch immer (Persönlichkeitsstörung der Mutter, Verletztheit und Rachelust, sie will einen bestimmten Unterhalt erpressen,...), so bleibt dem Vater keine andere Wahl, als die Kinderschutzbehörde/Vormundschaftsbehörde zu kontaktieren. Viele Väter werden bereits dort ermahnt, dass sie lediglich das Recht haben zum Bezahlen. Kluge Väter, die einen Antrag stellen, um seine eigenen Kinder betreuen und sehen zu dürfen, bürgt ein riesieger Marathon. Ohne Anwalt wird dieser kaum überstanden und endet in einer Sackgasse.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird schlussendlich die Behörde einen Gutachter bestellen, doch wer jetzt das naheliegendste glaubt, der Gutachter hat die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu prüfen, der liegt falsch. Die Erziehungsfähigkeit einer noch so ungeeigneten Mutter wird immer außer Frage gestellt. Der Gutachter hat die Erziehungsfähigkeit des Vaters und, in wie weit der Vater für das Kind schädlich sein könnte, zu prüfen!
Nach rund einem Jahr ist der Vater einige tausend Schweiz Franken an Gutachter- und Anwaltskosten los und hält mit viel Glück einen Besuchsrechtsbescheid in Händen, wo das geschrieben steht, was in in der Schweiz üblich ist. Von wenigen Stunden pro Monat bis zwei Tage 14-tägig, und bloss keine Stunde mehr. Nur, nach einem Jahr der Untätigkeit der Justiz, ist ihm sein Kind völlig entfremdet oder es hält sich einfach nur die Mutter nicht an den Gerichtsbeschluss, so steht BBT (begleiteter Besuchstreff) auf dem Programm. Wenn er Pech hat, dann ist er ein Zahlpapi mehr.
Väter berichten
Habe nach der Trennung von der Mutter meines 5-jährigen Sohnes die Regelung des Besuchsrechts beantragt. Obwohl ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen und in meiner Arbeit jeden Tag rund 25 Jugendliche betreue, wurde mir von der Behörde ein begleitetes Besuchsrecht von 2 x 2 Stunden pro Monat zugesprochen. Ist doch pervers, ich betreue jeden Tag Gruppen von fremden Kindern, nur mein eigenes Kind dürfte ich nur 4 Stunden pro Monat unter Aufsicht in einem BBTsehen. Einzige Begründung ist der Widerstand der Mutter.
Nach all den Monaten gerichtlicher Untätigkeit, verfüge ich nun über einen Zettel vom Gericht, auf dem meine paar Stunden mit meinem Sohn geregelt sind. Nur hat in all den Monaten die Mutter den Sohn so entfremdet, dass er mich nicht mehr sehen will. Obwohl die Mutter meinen Sohn psychisch missbraucht, sehen die Gerichte tatenlos zu. Ich habe echt den Glauben an die Justiz und an den Rechtsstaat verloren.