Bern, 21.12.2012 - Die Folgekation von SchickEnStei - VermisseDich ebnet den Weg für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention Art. 9 – Kinder haben das Recht Kontakt auf beiden Elternteilen. Die neue Plattform versucht die entfremdeten Kinder wieder mit dem Elternteil zu vereinen. Eine Tatsache die nachdenklich stimmt: Seit dem Start des Kontaktportales am 20. Oktober 2012 bestehen bereits heute über 110 Einträge von Elternteilen, für die es momentan keinen anderen Weg gibt mit ihren Kindern in Kontakt zu treten.
Marcel Enzler, Präsident von Vaterverbot Schweiz, übergab heute im Rahmen eines kurzen Besuches Frau Bundesrätin Sommaruga ein Exemplar des Buches, welches durch die Einträge der Plattform entstanden ist. Die Bundesrätin zeigte grosses Interesse an der Thematik betreffend Besuchsrechtausübung. Enzler betont, dass es in Zukunft dringend erforderlich ist, dass beide Elternteile die Verantwortung für das Kind tragen müssen und die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen endlich geschaffen werden. Nur durch die Einbeziehung von Mutter und Vater kann eine gesunde Entwicklung des Kindes ermöglicht werden. Bei massiven Schwierigkeiten im Besuchsrecht, so fordert er, soll es zukünftig möglich sein, umgehend, ohne weitere Verzögerungen, Massnahmen zu verordnen. Nur dadurch kann für Kind und Elternteil der Kontakt schnell wieder gewährleistet und einer beginnenden Entfremdung gezielt entgegen gewirkt werden. Ignoriert ein Elternteil die festgesetzten Regelungen mit Absicht, ist dieser nicht in der Lage zwischen Elternkonflikt und Entwicklung des Kindes zu unterscheiden und handelt somit gegen das Kindeswohl. Dies muss als Vergehen am Kind betrachtet werden und mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden. In schweren Fällen, bei aktiver Kindsentfremdung, soll der Obhutsberechtigte als Konsequenz dieser Zuwiderhandlung die Obhut verlieren um die Interessen des Kindes wahren und schützen zu können.
Die oben genannten härteren Maßnahmen, die Marcel Enzler fordert, basieren auf wissenschaftlichen Studien die beweisen, dass eine Entfremdung bei Kindern lebenslange und nachhaltige Schäden hervorrufen kann. Im Gegensatz dazu hat sich gezeigt, dass es auch positive Alternativen für eine Umgangsregelung nach der Trennung der Elterngibt: beispielsweise das erst kürzlich an einer Fachtagung des VeV Schweiz vorgestellte Doppelresidenzmodell, ein Familien- Wechselmodell mit möglichst gleichwertigem Aufenthalt des Kindes bei jedem Elternteil. Dies ermöglicht für die Entwicklung des Kindes die gleiche gesunde Voraussetzung, wie bei einem Kind das in einer zusammenlebenden Familie aufwächst. Selbstverständlich müssen parallel dazu auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Männer besser Teilzeit arbeiten können, bzw. Frauen einen leichteren Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen.
Die ersten Schritte sind getan. Der Weg ist aber noch lang, bis die UNO Kinderrechtskonvention Art. 9 umgesetzt werden kann.
Frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr 2013.
Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz