Vaterverbot Schweiz
Gleichberechtigung Beider Elternteile
Gemeinsames Sorgerecht Als Standard
Ein Gleichberechtigtes Unterhaltsmodell
Kontakt | Impressum |
Vaterverbot

Archiv



Möchten Sie wissen, was bereits in der Vergangenheit geschehen ist? Durchstöbern Sie unser Archiv.

Das Archiv gibt den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Somit erfüllt es eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Ggf. können Verfahren in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als die hier im Archiv dargestellt werden. Bei Fragen zur aktuellen Sachlage melden Sie sich unter Kontakt.





Eintrag vom 16.12.2012

Vater muss 12000 CHF bezahlen, damit er nicht weiter verdächtigt wird

Es ist nichts Neues. Das Aufkommen ein Vater bei der Polizei anzuzeigen, vermehrt sich. Strafbehörden tun sich schwer, Mütter die gegen den Vater eine Anzeige erheben, Abklärungen zu führen ob tatsächlich der Tatbestand möglich ist. Denn, im Vordergrund steht immer das Kindeswohl. In unzähligen und nicht zur Tag gebrachten Fällen, wehrte sich ein Vater dagegen und musste dafür 12000 CHF bezahlen.


Ein langjähriger Beziehungskonflikt. Immer wiederkehrender Streit um das Besuchsrecht. Vater möchte das Kind sehen, Mutter sagt die Besuche immer mit neuen Kriterien die Besuche ab. Kinderschutzbehörden tolerieren anfangs ein solches Verhalten. Eine typische Situation. Eine Gefährdungsmeldung vom Vater mehr, welche im Sumpf bei den Behörden untergeht. Wenige Behörden setzen sich dann für den Vater ein. In vielen Fällen wird dazu auf die Vernunft der Mutter gewartet. Soweit gewartet, bis ein Kind an PAS (Elternentfremdung) erkrankt. Jene Behörden, die sich für das Besuchsrecht einsetzen, laufen aber in die Gefahr hinein, dass der Vater von der Mutter sodann angezeigt wird. Mit was? Stets das Gleiche: Nach einem Journalisten nach erhält er jede Woche 2-3 Anfragen, weil ein Vater verdächtigt wurde, das Kind missbraucht zu haben. Mittlerweile interessiert ihm das leidige Thema nicht mehr, weil dies auch kein Anklang bei der Bevölkerung findet.
Ein Vater wehrte sich jedoch. Welche Konsequenz mit sich trägt, kann kaum jemand fassen:
Der Vater machte eine Verleumdungsklage. Was ist geschehen? Eine besorgte und verantwortungsvolle Mutter aus dem Raum Luzern stellte eines Abends fest, dass nach einem unbegleiteten Besuch die gemeinsame Tochter Durchfall hatte und eine Bemerkung machte "Papa da ahglanged". So wurden 2 Ärzte, Psychologen und andere Fachstellen involviert. Das Ergebnis: Das Kind-  Vater Verhältnis ist unbeschwert. Die Mutter zeigte den Vater dennoch an - die Tochter habe Durchfall! Nach 2 Jahren, als die Mutter weiterhin den Vater verdächtigt, obwohl ein Jahr zuvor das Verfahren gegen den Vater eingestellt wurde, kam die Hauptverhandlung der Verleumdungsklage. Es wurde festgestellt, dass der angenommene Durchfall die Tochter bereits früher hatte und demzufolge die Abklärungen hätte nicht durchgeführt werden müssen. Zudem war der von der Mutter aufgenommene Tonband - auf Anrat einer Opferhilfestelle, künstlich erzeugt worden. Denn als die Tochter untersucht wurde, konnte sie 2-3 Wortsätze sprechen. Ein 1/2 Jahr später 2 Wortsätze. Das kaum aus eigenem Antrieb. Bei Aufnahmedatum für die Polizei, sagte das Kind jedoch einen 6 Wortsatz in Vergangenheitsform. Zudem kam bei einer Gefährungsmeldung einer Behördenstelle heraus, dass die Kindesmutter dem Kind schädigende Wörter einfliessen lässt.

Im Gericht hat sich in einem Vergleich gezeigt: der Vater muss 12000 CHF bezahlen. Wenn er auf ein Entscheid des Gerichts bestanden hätte bei dem er ggf. unterliegen würde, wären noch weitere ca. 14000 CHF dazugekommen (Gericht und Gegenanwaltskosten). Das heisst, die Mutter muss nun ab sofort mit strengen Auflagen verzichten, weiterhin ihn zu verdächtigen, dafür muss der Vater sein Anwalt bezahlen: CHF 12000.

Aus der heutigen Sachlage kann darauf geschlossen werden, wenn sich ein Vater von Verdächtigungen frei kaufen möchte, einen 5- Stelligen Betrag bezahlen muss. Jene Väter die sich das nicht leisten können. Dürfen, können Mütter ungehindert, den Vater weiter verdächtigen und das Besuchsrecht legal vereiteln oder erschweren.
Zudem können Mütter ungehindert und unterstützt von Opferhilfestellen Väter grosszügig anzeigen. Denn dies ist für sie kostenlos bzw. wird mit unseren Steuergelder unterstützt.

Da kann sich gefragt werden, ob für Väter das zukünfitg ein Luxusartikel sein wird, sich von der Mutter nicht mehr zu bezichtigt werden müssen.

Verein Vaterverbot wird diesbezüglich mit der Polizei eine Aktionen starten. Weiteres folgt.

Vaterverbot 2012



Kommentar von Relikt vom 15.10.2012 - 14:44:55
Jemand zu verdächtigen ist offenbar ein leichtes Spiel. Jemand aber seine Unschuld zu beweisen ist nur für Reiche gedacht.


Kommentar von rutzkinder vom 14.10.2012 - 01:07:55
genau so erlebe ich es auch - nichts geht in Schaffhausen ohne Löse- Schmier- oder Schweigegeld! Erst drei Mal Gefängnis von 80 Tagen, dann verabredet sich der feine Staatsanwalt Willy Zürcher mit meinem sogenannten Pflichtverteidiger und lässt nach dreieinhalb Jahren Verschleierung das Verfahren mittels Verjährung sang- und klanglos einstellen. Ich soll dabei bis 13000 Franken für meine Unschuld bezahlen! Mehr dazu auf meiner Webseiter rutzkinder
Josef Rutz