Meist ist nach einer Scheidung die Liebe zum ehemaligen Partner verloschen. Einige Ex-Eheleute schaffen es, die elterliche Verantwortung umzusetzen, und streben ein Wechselmodell des Besuchsrechts an. Andere schaffen es aus verschiedenen Gründen nicht. Wird einem Elternteil das Besuchsrecht verwehrt, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu kontaktieren und ggf. eine Beistandschaft zu errichten. Die Beistandschaft nimmt Kontakt mit den Eltern auf und versucht, das Besuchsrecht zu organisieren. Aufgrund des angespannten Verhältnisses beeinflusst dies auch das Kind. Zu solchen Situationen gibt Vaterverbot folgende Tipps:
- Lassen Sie dem Kind genügend Zeit zum Ankommen und zum Gehen. Erwarten Sie nicht, dass Ihre gewohnte Umgebung dem Kind gleich zusagt. Je nach Konfliktfall benötigt das Kind genügend „Akklimatisierungszeit“. Das macht sich dadurch bemerkbar, dass das Kind aufgeregt ist oder sich eher zurückziehen möchte. Ein Begrüssungsritual mit einem vertrauten Gegenstand des Kindes kann Abhilfe schaffen.
- Bereiten Sie das Kind auf den Abschied ca. 20 Minuten vorher vor, indem Sie ihm mitteilen, dass die Mutter/Vater sich wieder auf die Begegnung mit ihm freut. So kann das Kind die Übergabe leichter bewältigen.
- Wenn Sie das Kind länger nicht mehr gesehen haben, versuchen Sie, es nicht mit Geschenken zu überhäufen. Stattdessen teilen Sie Ihre Gefühle mit: dass Sie das Kind vermisst haben, lieben und über das Wiedersehen freuen.
- Sprechen Sie keinesfalls schlecht über Ihren Ex-Partner bzw. Ihre Ex-Partnerin. Bleiben Sie sachlich: Sie seien einen anderen Weg gegangen, mit Mama und Papa habe es nicht funktioniert, Sie seien jetzt aber wieder glücklich etc.
- Wenn das Kind beginnt, schlecht über Sie zu reden (wegen Aussagen des anderen Elternteils), hören Sie geduldig zu. Demonstrieren Sie Verständnis dafür, dass der Ex-Partner andere Ansichten hat. Sie können zum Beispiel das Kind auch fragen, ob es selbst derselben Ansicht sei. Formulieren Sie aber Ihre Fragen ohne Vorwürfe, denn das Kind lernt nur von den Eltern. Zeigen Sie Ihr Interesse fürs Zuhören.
- Erfinden Sie für den Besuch Rituale. Rituale können mit kleinen Dingen wie einem bestimmten Buch zu tun haben oder eine Tätigkeit sein, die Sie jedes Mal ausführen. Das gibt dem Kind Halt und Vertrauen.
- Achten Sie darauf, dass das Kind Rückzugsmöglichkeiten hat. Das heißt, wenn es zum Beispiel müde ist, muss es sich auch hinlegen und ausruhen können.
- Wenn Sie Ausflüge machen, sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Sachen wie zum Beispiel Ersatzkleider, Windel, Pflaster, Bepanthen, Sonnenbrille, Sonnenhut und Handy mitgenommen werden. Dass Handy ist etwa wichtig, um dem Ex-Partner im Falle einer Verspätung Bescheid sagen zu können.
- Auch wenn Sie das Kind länger nicht gesehen haben, versuchen Sie, die elterliche Rolle wahrzunehmen, indem Sie dem Kind Grenzen setzen. Es ist verständlich, wenn Sie dem Kind nur alles Gute wünschen und die Toleranzgrenzen weiter fassen möchten. Versuchen Sie dennoch, klar Ihren elterlichen Pflichten zu entsprechen.
- Geben Sie dem Kind die Möglichkeit, während des Besuchs etwas alleine zu bewerkstelligen.
- Für Kinder ist es wichtig zu wissen, dass trotz des Elternkonflikts ihr Leben gut funktioniert. Halten Sie möglichst an dem gewohnten Tagesablauf fest.
- Sollten Sie einmal müde oder gestresst sein, gestehen Sie sich das selbst und gegenüber dem Kind ein.
- Achten Sie darauf, dass Sie keine Notlügen erfinden. Ein Kind ist sehr sensibel und spürt, wenn etwas nicht stimmt. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen an den Ex-Partner.
- Kinder dürfen durchaus miterleben, wenn es einem Elternteil nicht gut geht. Sprechen Sie dazu immer in der Ich-Form (Ich fühle mich ...).
- Ermutigen Sie das Kind dazu, über Emotionen zu sprechen: Was macht dich traurig, was macht dich wütend?
Vaterverbot 2013