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Eintrag vom 28.11.2010

Mediation Bülach Komplizen wider Willen

In schwierigen Phasen kann eine Mediation den Ratsuchenden helfen, eine Krise zu bewältigen! Wie überall auf dem Markt gibt es auch hier grosse Unterschiede – der schweizerische Verband für Mediation schützt (SVM) auch die weniger kompetenten MediatorInnen.


Wegen eines Elternkonflikts bezüglich Besuchsrecht der gemeinsamen Tochter leitete die Vormundschaftsbehörde Nürensdorf im Jahr 2010 eine Mediation ein. Überraschend gut verliefen die ersten Mediationssitzungen. Daraus resultierte, dass der Vater (der mit über einem Jahr erschwerten Besuchsrecht konfrontiert wurde) nun mit Zustimmung der Mutter die gemeinsame Tochter besuchen durfte.  

Die Bemühungen des schnell eingeleiteten Friedens zwischen den Eltern hielt leider nicht lange an.

Die Mediatorin kontaktierte den Vater und beschrieb in einem Mail  an ihn (Juni 2010), dass sie „schockiert sei über das Verhalten der Mutter“ und dass sie sich gezwungen sehe, die letzte vorgesehene Mediationssitzung abzusagen (Grund wurde nicht genannt). Der Vater war sehr erstaunt über diese Vorgehensweise und zugleich enttäuscht, weil einmal mehr im Vorfeld seine Besuchstage durch die Kindsmutter gestrichen wurden und nun auch noch die Mediation stillschweigend abgesagt wurde. Er reichte beim SVM eine Beschwerde ein, da die Mediatorin in  Bülach im Affekt der Mutter gehandelt hatte.

Nach monatelangem Warten kam die Antwort vom Verband (SVM). Es wurde verlautet, dass die Mediatoren seit Mai 2010 keinen Kontakt zur Mutter hätte und die Beschwerde Zitat „unwahr“ sei. Dies erstaunte den Vater sehr,  denn er hat als Beweismittel Emails die das Gegenteil beweisen und beantragte erneut die Wiederaufnahme der Beschwerde. Zwischenzeitlich gingen dem SVM Email und Brief(e) vom Kindsvater verloren und ihm wurde ein „Maulkorb“ verpasst, indem ihm mitgeteilt wurde, die Konversation sei nun „obsolet“. Später hiess es, dass er gegen eine Verfahrensregel verstossen hätte (ohne sich darauf genau zu beziehen) und der SVM stellte das Beschwerdeverfahren ein.

Folgendes kann man auf der offiziellen Homepage des SVMs Bezirk Bülach auf der ersten Seite nachlesen: „Mediation ist ein zeitlich begrenztes, professionelles Unterstützungsangebot in Krisen- und Konfliktsituationen.“
Gerade dem Schweizerischen Verband für Mediation, der sich dem Kerngeschäft der Kommunikation und Unterstützung in Konfliktsituationen verschrieben hat, müsste im Sinne einer Vorbildfunktion zugetraut werden, dass eindeutige Missstände in den eigenen Reihen sachlich und professionell geklärt und behoben werden. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild, zuungunsten des Ratsuchenden. Auf eine Entschuldigung, wie ich sie als Konfliktlösung vorgeschlagen habe, warte ich noch heute. Für mich wäre diese Geste eine professionelle und effiziente Krisenbewältigung gewesen. Fehler passieren, doch sollte man auch zu diesen stehen, insbesondere wenn man selbst als Koordinatorin in einer Vermittlungsrolle steht bzw. Mediatorin ist.

Zu guter Letzt ist einmal mehr  nicht der Verband, die fehlbare Mediatorin, die Mutter oder der Vater, sondern das Kind, welches den Vater einmal mehr nicht sehen kann und darf die Leidtragende.

VATERVERBOT gibt Ihnen den Hinweis, dass Sie die Mediatoren vergleichen. Meditor ist nicht gleich Mediator.



@vaterverbot - Bitte beachten Sie, dass die genannte Meditationsstelle geschlossen wurde. Die derzeitigen Mediationstellen im Bülach haben nichts mit dem oben genannten Fall zu tun.