Das Parlament gibt klare Töne an: der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen soll im Zivilgesetzbuch verankert werden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich klar für Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates aus, mit welcher der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge von Mutter und Vater unabhängig von ihrem Zivilstand im Zivilgesetzbuch verankert werden soll.
Ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission auf den entsprechenden Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Zivilgesetzbuches ( 11.070 ) einzutreten. Der Bundesrat schlägt vor, die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall zu erklären, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Einzig wenn dies zum Schutz der Interessen des Kindes nötig ist, soll die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden können. Unter den gleichen Voraussetzungen kann bereits heute verheirateten Eltern die elterliche Sorge entzogen werden. Ob Grund für den Entzug der elterlichen Sorge besteht, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht und im Fall eines ausserehelich geborenen Kindes die Kindesschutzbehörde. Gleichzeitig räumt der Entwurf dem Elternteil, der das Kind betreut, das Recht ein, über alltägliche und dringliche Angelegenheiten allein zu entscheiden. Als weitere flankierende Massnahme regelt der Entwurf den Wechsel des Aufenthaltsorts des Kindes und seiner Eltern.
Die Kommission wird an ihren nächsten Sitzungen Anhörungen durchführen und die Detailberatung führen.
Quellenangabe: Bern, 13. Januar 2012 Parlamentsdienste