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Eintrag vom 30.11.2011

Die Vormundschaftsbehörde als Laienbetrieb

Viele Väter in der Schweiz haben vergebens bei der  Vormundschaftsbehörde Hilfe gesucht. Die Dunkelziffer von Vätern, die  diskriminiert werden, liegt wahrscheinlich sehr hoch. Das einzige Recht das sie besitzen, ist das Recht für ihre Kinder zu zahlen  (entspricht der heutigen Handhabung,  jedoch nicht der ursprünglich geltenden Gesetze). Die  Vormundschaftsbehörde ist vielfach bei Kinds- Angelegenheiten überfordert. Die Behörden werden immer mehr in die Enge getrieben bzw. die Väter ab- bzw. zurückgewiesen. Ein jüngster Vorfall zeigt, dass  selbst die Aufsichtsbehörde - der Bezirksrat zugibt, dass die Vormundschaftsbehörde ein "Laienbetrieb" ist. Doch das wird sich in  naher Zukunft ändern - so die Hoffnung.


Im jüngsten bekannten Fall (Beweismittel liegen schriftlich vor) hat sich eine Eskalation zwischen dem Vater, der Mutter  und der Vormundschaftsbehörde wie folgt zugespitzt.
Durch das wiederkehrende und offensichtliche Vereiteln von Besuchstagen durch die Kindsmutter und das grosszügig Darüberhinwegsehen der Behörden, gehen dem Vater viele gemeinsame und wertvolle Stunden mit seiner  Tochter verloren. Er versteht die Handlungsweise der Behörden nicht und argumentiert mit Rechtshinweisen damit die  Vormundschaftsbehörde handelt, wie es das Gesetz vorsieht.

Die Behörde  sieht diese Aktion jedoch anders und nimmt sie persönlich. Im jüngsten Mail wurde ihm mitgeteilt, dass man auf seine "Belehrungen" verzichten könne. Zudem wurden sämtliche Mails, Telefonate und Treffen des Kindsvaters mit dem Ausstreuen von Tretminen  verglichen. Zudem schrieb der Sozialpräsident u.a. noch,  dass es wohl zu seinem Amt gehöre sich als Zitat "Abfuhrstelle für Beleidigungen" zur  Verfügung zu stellen.

Bezirksrat: "Die Vormundschaftsbehörde ist ein Laienbetrieb"

Der Kindsvater hält daraufhin Rücksprache mit dem Bezirksrat (Aufsichtsorgan). Da folgte  die grosse Überraschung: Die Vormundschaftsbehörde sei gemäss dem Bezirksrat tatsächlich Zitat „ein Laienbetrieb“. Das sollte sich aber  aus Gesetzesgründen ab nächstem Jahr ändern und diese soll neu organisiert werden. Zu den heftigen Vorwürfen und Unterstellungen gegenüber dem Vater konnte der Bezirksrat noch  nicht Stellung nehmen.

Ein Fürsprecher hielt fest:

Der Ton und die  Unterstellungen sind einer Behörde unwürdig. Ebenso zeigt der Ton und  die erhobenen Unterstellungen, dass der Präsident mit hoher Wahrscheinlichkeit Partei ergriffen hat und womöglich befangen ist. 

Befangenheit und Parteilichkeit sind ein Ausstandsgrund. Ist man in  einem hängigen Verwaltungsverfahren, kann Befangenheit gerügt und der  Ausstand der befangenen Person verlangt werden. Was den Ton angeht und  die unhaltbaren Unterstellungen, nachdem die Vormundschaftsbehörde sich  selbst disqualifiziert hat, kann beim Bezirksrat eine formfreie (Brief)  Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.

Es ist jedoch zu befürchten, dass sich die Behörden gegenseitig schützen.

Mehr über die Vormundschaftsbehörde:

http://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/vormundschaftsbehoerde/ueber_die_vormundschaftsbehoerde/ausblick.html