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Eintrag vom 18.11.2012
Besuchsrecht bei Trennung der Eltern
Wenn die Mutter das Besuchsrecht nicht gewähren möchte, dann sind die Behörden machtlos - trotz geltendem Recht. Vaterverbot fragt das Bundesamt für Justiz an.
Unser Rechtsstaat erlässt Gesetze, bei der den nichtsorgeberechtigte Elternteil das Recht hat, sein(e) Kind(er) angemessen sehen zu dürfen. Die Praxis zeigt jedoch eine andere Realität, wenn es nach dem Gusto der Kindesmutter geht. Denn nach wie vor dürfen Mütter Kinder gegen das geltende Recht und ohne irgendwelche Konsequenzen oder Sanktionen, den Vater das Besuchsrecht verweigern bzw. das Kind entmündigen.
Dazu platziert Vaterverbot eine Anfrage beim Bundesamt für Justiz.
Anfrage zum Besuchsrecht bei Trennung der Eltern
Sehr geehrte Frau Gianinazzi
Die IG Vaterverbot setzt sich für das Wohl von Kindern und für eine Gleichbehandlung von Vätern und Müttern ein. Die IG ist darum besorgt, Kindern nach der Trennung der Eltern Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten.
Wie allgemein bekannt ist, haben Kinder bei einer Trennung der Eltern meist das Nachsehen, denn eine vorsätzliche Verweigerung des Besuchsrechtes bleibt für Mütter ohne Folgen. Das Kind ist gezwungen, ohne Kontakt zu seinem Vater aufzuwachsen. In der Praxis hat sich leider gezeigt, dass der Gang zu Vormundschaftsbehörden keine Veränderung dieser Situation bewirkt. Väter und Kinder stecken in einer Sackgasse. Die Vormundschaftsbehörde erklärt zumeist, dass es nicht in Interesse des Kindes liege, ein Besuchsrecht durchzusetzen. Väter, die einen Antrag auf Vollstreckung des Besuchsrechts nach StGB 292 stellen, werden abgewiesen. Zur Begründung wird lediglich erklärt, dass es nicht zum Kindeswohl beitrage, geltendes Recht durchzusetzen und die Kindesmutter unbelehrbar sei. Die tägliche Praxis zeigt es: Mütter, die das (gerichtlich zuerkannte) Besuchsrecht des Vaters ignorieren, können ihre Haltung gegen geltendes Recht ohne irgendwelche Konsequenzen oder Sanktionen durchsetzen.
Eine wirksame Belehrung bei schadhaftem Verhalten von Eltern sollte jedoch immer erfolgen, da Umstände, welche die Entwicklung eines Kindes nachteilig beeinflussen, abgestellt werden sollten. Es ist wohl nachvollziehbar, dass die Belehrung eines Elternteils sich aus der Sicht des Kindes ggf. negativ auswirken könnte. Dieser Nachteil steht jedoch in keinem Verhältnis zum Fehlen eines Elternteils und der dadurch ausgelösten Beeinträchtigung in der Entwicklung des Kindes. In allen Rechtsgebieten werden bei Übertretung Bussen oder Sanktionen angedroht und auch umgesetzt, damit bei Personen, welche das Recht ignorieren, einer Besserung des Verhaltens erzielt wird. Eine Ausnahme bildet sich jedoch im Familienrecht mit der Konsequenz, dass in den genannten Fällen Väter und Kinder das Nachsehen haben. Im Europäischen Ausland wird bei Gerichtentscheiden für das Wohl des Kindes einer Mutter das Sorgerecht entzogen, wenn dem Vater das Besuchsrecht verwehrt wird. - Die Urteile basieren auf der Einsicht, dass die Mutter offensichtlich nicht in der Lage ist, die Interessen des Kindes adäquat wahrzunehmen.
Da die geschilderte Situation in der Schweiz momentan darauf hinauslauft, dass Kinder, Väter und Behörden durch uneinsichtige Kindesmütter legal entmündigt werden, Kinder einen schweren Schaden erleiden (PAS) und Väter diskriminiert werden, fragen wir hiermit bei Ihnen an, welchen Beitrag das EJPD dazu leisten kann, dass eine Gleichstellung von Eltern gewährleistet ist, damit in Zukunft weniger Kinder folgeschwere Schäden mit sich tragen müssen und damit ein Zustand des Unrechts abgeschafft wird.